Wird das Urteil während der ersten acht Monate eines Jahres rechtskräftig, so sind die baulichen Massnahmen bis Ende September desselben Jahres auszuführen; wird das Urteil zwischen dem 9. und dem 12. Monat eines Jahres rechtskräftig, so sind die baulichen Massnahmen bis Ende Juni des folgenden Jahres auszuführen. 3. Der Beklagte wird verpflichtet, die Rabatten, die Bruchsteinmauern, die Rasenziegel und die abgesägten Holzpfosten der Pergola zu entfernen.