scheint die vom Bezirksgericht vorgenommene Kostenzuteilung auch nach Durchführung des Berufungsverfahrens noch durchaus angemessen. Verschiedene Fragen, die schon vor der Prozesseinleitung diskutiert, aber auch in den Rechtsschriften noch erwähnt wurden, wie etwa die genauen Ursachen der Wasserschäden und die Rissbildungen sowie das Versetzen eines Teils der Wohnfassade nach aussen, fanden im Verfahren keine eindeutige Antwort oder verliefen im Sande.