diese Bestimmung berufen. So wie sie bezüglich der Statik einen Privatgutachter beigezogen hatte, wäre es ihr auch möglich gewesen, ihre Schadenersatzansprüche schätzen zu lassen, womit sie wohl zu einer etwas realistischeren Forderung gelangt wäre. Mit den anfänglich verlangten 45´000 Franken hat sie aber einen so übersetzten Betrag gefordert, dass sie die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung ungünstig beeinflusste. Selbst mit dem nach Abschluss des Beweisverfahrens geforderten Schadenersatzbegehren ist die Klägerin vor erster Instanz schliesslich nur zu rund 73 % durchgedrungen.