Er schlüsselte den Rechnungsbetrag auf fünf Teilbereiche auf, von denen auf den Aufgabenbereich Statik Fr. 7´007.10 und auf allgemeine Kosten (Grundlagenbeschaffung usw.) Fr. 3´032.35 entfielen. Die Klägerin verlangte vom Beklagten mit ihrer Forderung von Fr. 9´099.-- von vornherein nur Ersatz für den auf den statischen Teil des Gutachtens sowie auf den durch diesen prozentual entstandenen Aufwand an allgemeinen Kosten (69 % oder Fr. 2´092.--).