Das Bezirksgericht hiess von dieser Summe insgesamt einen Betrag von Fr. 22´438.— gut, und mit ihrer Berufung verlangt die Klägerin Erhöhung dieser Position auf eine Summe von Fr. 25´961.--. In der Prozesseingabe legte die Stockwerkeigentümergemeinschaft dar, dass Fr. 9´099.— des eingeklagten Betrages auf die Kosten des sich auf die Statik beziehenden Teil des Gutachtens von C. und Fr. 4´838.90 auf die im Hinblick auf das vorliegende Verfahren dem Verwalter angeblich entstandenen zusätzlichen Arbeits- 25