und sofort nach einem starken Schneefall eine umgehende Schneeräumung stattfindet. Es gibt mannigfache Gründe, dass gerade auch in Fällen, in denen ungewöhnlich viel Schnee fällt, eine überall gleichzeitige Schneeräumung nicht vorgenommen werden kann und der Schnee folglich liegen bleibt. An dieser Tatsache vermag auch die Bestätigung über die vom Beklagten im vergangenen Winter für die Schneeräumung bezahlte Rechnung nichts zu ändern. Die Sicherheit eines Gebäudes darf nicht von Umständen abhängen, welche zwar in den meisten Fällen zutreffen mögen, die aber doch ausnahmsweise einmal nicht zum Tragen kommen können. In Würdigung all dieser Umstände erachtet das Kantonsgericht die