Dem Protokoll dieser Versammlung kann allerdings nicht entnommen werden, welche Veränderungen genehmigt worden waren, doch hatte der Beklagte damals offenbar detaillierte Pläne vorgelegt. Er gesteht heute aber zu, dass von der Anlage eines Dachgartens mit Steintrögen die Rede gewesen sei, was auch im Protokoll der Liegenschaftsbegehung vom 20. April 1996, auf das vom Rechtsvertreter des Beklagten ausdrücklich verwiesen wird, unter Verweis auf die Intervention verschiedener Eigentümer anlässlich dieser Begehung festgehalten wird. Bei dieser Gelegenheit wurde offenbar die Meinung geäussert, dass das, was A. gebaut hatte, nicht dem entsprach, was seinerzeit bewilligt worden war.