Zur Frage der Winkelbleche führte er aus, A. und dessen Bauführer hätten anlässlich der Dachrenovation von 1994 den Auftrag gegeben, die notwendigen Kupferbleche am Rande der Terrasse bodeneben abzufräsen und diese durch Marmorsockel zu ersetzen. Dies habe zur Folge gehabt, dass das sich auf der Terrasse sammelnde Wasser zwischen dem Überzug und der Wasserisolation durchlaufen könne und hinter dem abgeschnittenen Winkelblech durch den Marmorsockel hindurch der Mauer entlang abfliesse, so dass ein Wasserschaden entstehen könne. Der Gutachter F. kam in seiner Expertise vom 14. Januar 1999 zum Schluss, die Wandanschlüsse seien nicht nach den Regeln der Baukunst ausgeführt worden; die Win-