bestritt dies in seiner Prozessanwort nicht. Er machte aber geltend, infolge der Überdachung sei der innere Teil der Dachterrasse nicht mehr der Witterung ausgesetzt; er habe in diesem Bereich wie vereinbart einen Zementunterlagboden und darauf einen kompakten Granitbelag aufgebracht. Die seit 1986 vorhandenen Kupferbleche von etwa 25 cm Höhe hätten alsdann noch um einige Zentimeter aus dem Plattenbelag herausgeragt und seien auf diesem Niveau bodeneben weggefräst, der Rand mit Silikon wieder abgedichtet und darüber ein Granitsockel angebracht worden.