Nach der von ihm für richtig erachteten und vertretbaren Messmethode betrage die Schwellenhöhe der beiden Türen der Wohnung J. hingegen je 5, 7 cm, jene der Tür Nr. 5 in der Wohnung A. 6,3 cm, bei der Tür Nr. 3 messe man 6,5 cm und bei der Tür Nr. 4 betrage sie 12 cm (die Tür Nr. 5a steht hier nicht zur Diskussion). In dem den Parteien anlässlich der Berufungsverhandlung zur Kenntnis gebrachten Schreiben des Experten vom 14. Juni 2001 bestätigte dieser, dass die Schwellenhöhen trotz der Überdachung nötig seien, dass die Schwellen aber selbst bei (offenbar nach heutiger Norm) zu geringer Höhe noch einen gewissen Schutz böten.