Was den inneren Terrassenteil betrifft sind von den in der vorliegenden Auseinandersetzung diskutierten Problemen nur noch deren zwei streitig, nämlich die Frage, ob die Türschwellen zu erhöhen sind und ob die abgeschnittenen Winkelbleche wieder angebracht werden müssen. Mit Bezug auf die Türschwellen hat die Vorinstanz festgestellt, nach der vom Experten F. vorgeschlagenen Sanierungsvariante 3 seien die Türschwellen um 6 cm zu erhöhen. Dazu sei die Terrassentür auszuwechseln und eine neue Schwelle einzubringen.