Am 18. Juni 2001 fand in Chur die Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht statt, an welcher die Klägerin durch Frau Irene Hengartner und Herr Robert Ackeret sowie Rechtsanwalt Dr.iur. Duri Pally vertreten war, während seitens der Beklagtschaft die Eheleute A. und Rechtsanwalt lic.iur. Stefan Metzger anwesend waren. In seinem Plädoyer bestätigte der Rechtsvertreter des Beklagten sein Berufungsbegehren auf Abweisung der Klage. An seinen Anträgen auf Nichteintreten auf die Rechtsbegehren der Prozesseingabe hielt er nicht fest, wohl aber an jenen auf Nichteintreten auf die in der Hauptverhandlung neu formulierten Rechtsbegehren.