F. Am 31. Mai 2001 wurde in der B. in D. ein Augenschein durchgeführt, an welchem seitens des Kantonsgerichts im Einverständnis mit den Parteien lediglich der Vorsitzende und der Aktuar teilnahmen. Mit Bezug auf den Verlauf und das Ergebnis des Augenscheins wird auf das Protokoll vom 5. Juni 2001 und dessen Ergänzung durch das Schreiben Architekt F.s vom 14. Juni 2001 verwiesen.