2. Der Beklagte wird verpflichtet, nach Massgabe des Gutachtens vom 14. Januar 1999 die auf dem äusseren Teil der Flachdachterrasse aufgebrachten Rabatten, die Bruchsteinmauer sowie die Rasenziegel und die abgesägten Holzpfosten der Pergola zu entfernen. Wird das Urteil während der ersten 8 Monate eines Jahres rechtskräftig, so sind die baulichen Massnahmen bis Ende September desselben Jahres auszuführen; wird das Urteil zwischen dem 9. und dem 12. eines Jahres rechtskräftig, so sind die baulichen Massnahmen bis Ende Juni des folgenden Jahres auszuführen.