es sei auch eine Kombination der beiden Varianten denkbar. – Nachdem es noch zu einem Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung von Ergänzungsfragen an den Experten F. gekommen war, welches im Sinne der Klägerin und des Eingerufenen mit der Zulassung dieser Fragen entschieden wurde, beantwortete der Gutachter in einem Schreiben vom 6. April 2000 die Ergänzungsfragen, wobei er seine zwei früheren Sanierungsvarianten mit einer dritten Variante ergänzte. - Am 27. Juni 2000 führte das Bezirksgericht Maloja einen Augenschein und gleichentags die Hauptverhandlung durch.