C. Am 26. März 1998 beauftragte der Bezirksgerichtspräsident F., mit der Ausarbeitung einer Expertise. Der Gutachter lieferte seinen Bericht am 14. Januar 1999 ab; dieser wurde tags darauf vom Bezirksgerichtspräsidenten den Parteien zugestellt. Da der Experte in wesentlichen Punkten zu anderen Schlüssen gelangt war als der Privatgutachter C., wurde diesem auf Antrag der Klägerin am 19. Januar 1999 durch den Bezirksgerichtspräsidenten der Streit verkündet.