Wird das Urteil während der ersten 8 Monate eines Jahres rechtskräftig, so seien die baulichen Massnahmen bis Ende September desselben Jahres auszuführen; wird das Urteil zwischen dem 9. bis 12. Monat eines Jahres rechtskräftig, so seien die baulichen Massnahmen bis Ende Juni des folgenden Jahres auszuführen. b) Evt.: Der Beklagte sei zu verpflichten, den inneren Teil der Flachdachterrasse der beklagtischen Attikawohnung Nr. xxx.