B. Am 3. Dezember 1996 meldete die StWEG B. die vorliegende Streitsache beim Vermittleramt des Kreises Oberengadin zur Vermittlung an. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung vom 20. Januar 1997 bezog die Klägerin den Leitschein und prosequierte die Klage darauf mit Prozesseingabe vom 12. Mai 1997 an das Bezirksgericht Maloja. Sie stellte folgende Rechtsbegehren: