4. Am 30. November 1996 fand in D. eine Stockwerkeigentümerversammlung statt, an welcher in Kenntnis der Expertise von C. über die tatsächliche und 5 rechtliche Situation und das weitere Vorgehen diskutiert wurde. Die Versammlung beschloss schliesslich mit den Stimmen von 14 der 16 anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümern, die Sach- und Rechtslage durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, zur Durchsetzung und Vollstreckung der Ansprüche der Stockwerkeigentümergemeinschaft alle notwendigen Schritte zu unternehmen und insbesondere auch einen Zivilprozess zu führen.