Auf Grund der Feststellungen A.s wurde G. vom Verwalter E. abgemahnt. G. antwortete am 25. September 1996, die Offerte für die gesamte Dachsanierung habe die Position `Isolation Flumroc von 100 mm Dicke´ enthalten, doch sei die Sanierung des ganzen Daches auf Grund des Auftrags von A. nur in 50 mm Dicke ausgeführt worden, da sonst seine Terrasse zu hoch geworden wäre. Der Teil von A.s Attikawohnung sei nicht neu isoliert, sondern nur renoviert, d.h. mit neuer Dachpappe versehen worden. Anlässlich der Dachrenovation von 1994 habe A. sogar den Auftrag gegeben, die notwendigen Kupferbleche am Rande der Terrasse bodeneben abzufräsen, um diese dann durch einen Marmorsockel zu ersetzen.