Wenn das Winkelblech fehle, sei dies auf einen Fehler G.s zurückzuführen. Eine druckfeste Isolation unter der Natursteinvormauerung sei durch den armierten Zement-Unterlags- boden eingebaut worden und die Holzstützen stünden nicht auf der rohen Betonplatte, sondern auf dem Gefällsüberzug. Mit Bezug auf die Türschwellen habe der Schadeninspektor zu sagen vergessen, dass diese im überdachten Bereich lägen und nicht mehr der direkten Witterung ausgesetzt seien. Auf Grund der Feststellungen A.s wurde G. vom Verwalter E. abgemahnt.