Die Stützen seien jedoch mit richtigen Blecheinfassungen abgedichtet, so dass sie nicht schadensverursachend seien. Beim Natursteinplattenboden fehle an den Wandanschlüssen das Winkelblech und es seien im weiteren die Türschwellen nicht nach den SIA-Empfehlungen ausgebildet. A. stellte zu diesem Bericht fest, als Schadensursache habe der Schadeninspektor in erster Linie die undichte Dachablaufleitung bezeichnet, seine übrigen Feststellungen und Vermutungen stünden mit dem Schadenfall in keinem Zusammenhang. Wenn das Winkelblech fehle, sei dies auf einen Fehler G.s zurückzuführen.