2. Im Juli 1996 trat in der Wohnung K. erneut ein Wasserschaden auf. Die Freiburger Versicherungsgesellschaft, die für den Schaden aufzukommen hatte, liess durch Architekt L. ein Gutachten erstellen. Darin wurde festgehalten, für die Gewichte der Bepflanzung der Dachbrüstung mit Natursteinvormauerung hätte bei der Dachsanierung eine druckfeste Isolation eingebaut werden müssen; es könnten Belagsabscherungen entstehen. Für die Dachabstützung seien fünf Holzstützen auf die rohe Betonplatte abgestellt worden, welche die Dachhaut und die Isolation durchstiessen. Die Stützen seien jedoch mit richtigen Blecheinfassungen abgedichtet, so dass sie nicht schadensverursachend seien.