Anlage soll nach Darstellung A.s den Neid verschiedener Stockwerkeigentümer geweckt haben; dem Vorwurf, alle baulichen Massnahmen seien ohne Orientierung der Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgeführt worden, begegnete A. mit dem Einwand, dass er bereits in der Versammlung vom Januar 1991 seine Absicht bekundet habe, Steintröge auf die Terrasse zu stellen, weil auf allen umliegenden Dachterrassen Föhren und andere Pflanzen in solchen Trögen stünden.