Die Versammlung gab ihre Zustimmung zu den geplanten Veränderungen. Nachdem erste Überdachungsvarianten offenbar nicht realisiert werden konnten, wurde der innere Teil der Dachterrasse, der auch die beiden sogenannten Pergolas umfasst, auf Grund einer Baubewilligung vom 4. November 1993 überdacht. Im Frühjahr 1994 trat in der im vierten Stock unter der Wohnung A. liegenden Wohnung K. ein grösserer Wasserschaden auf, der eine Sanierung des ganzen Dachteils im Bereiche der Wohnung A. erforderlich machte.