A. Am 29. April 2004 reichte C. bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige wegen Unterdrückung von Urkunden und wegen Betrugs ein. Die Anzeige richtete sich gegen diverse Personen und bezog sich auf ein Verwaltungsverfahren, das von C. wegen Sozialhilfe angestrengt worden war und das mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 30. Januar 2004 abgeschlossen wurde. Der Anzeigeerstatter machte im Wesentlichen geltend, dass durch die Vorgehensweise des Rechtskonsulenten der Stadt A. das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 30. Januar 2004 arglistig beeinflusst worden sei.