In der strafrechtlichen Beschwerde des C., Beschwerdeführer, gegen die Ablehnungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 22. November 2004, mitgeteilt am 25. November 2004, in Sachen gegen D., Beschwerdegegner, betreffend Amtsmissbrauch, hat sich ergeben: 2