A. Anfang Mai 2003 verlängerte die Fremdenpolizei Graubünden die Aufenthaltsbewilligung von A., serbisch und montenegrinischer Staatsangehöriger, bis zum 30. Juni 2004. Diese Bewilligung wurde für die Erwerbstätigkeit als Koch im Restaurant B., E., ausgestellt. Anfang Juli 2003 bewilligte die Fremdenpolizei Graubünden den Stellenwechsel zum Hotel D., E.. Am 15. Oktober 2003 beantragte A. erneut eine Bewilligung für eine Stellenwechsel. Das bei der Gemeinde E. eingereichte Gesuchsformular trägt den Stempel des neuen Arbeitgebers, X., Restaurant B., und ist von der beim Arbeitgeber dafür verantwortlichen Person, C., unterzeichnet.