f) Die Beschwerdeführerin verlangt, der Staat habe sie mit Fr. 2’337.70 inklusive Spesen und MwSt. ausseramtlich zu entschädigen. Dem Antrag liegt eine detaillierte Kostennote ihres privaten Verteidigers bei den Akten (act. 36). Rechtsanwalt Metzger übersieht bei seiner Rechnungsstellung, dass 8