Es kann den Akten entnommen werden, dass das am 31. Oktober 2002 ergangene Strafmandat des Kreispräsidenten A. der Beschwerdeführerin im Dezember 2002 zugegangen ist. Am 23. Dezember 2002 hat sie gegen dieses Strafmandat Einsprache erhoben. Der Kreispräsident A. überwies in der Folge die Angelegenheit erst am 8. Mai 2003 dem Bezirksgerichtspräsidenten Inn zur Durchführung des ordentlichen Verfahrens. Mit Schreiben vom 14. Mai 2003 gab Rechtsanwalt Metzger dem Bezirksgerichtspräsidenten Inn bekannt, dass er beauftragt worden sei, X. zu verteidigen und bat um Zustellung der Gerichtsakten. Die ersuchten Akten wurden erst rund drei Monate später, am 8. August 2003, dem Verteidiger zuge-