Die fragliche Verfügung vom 8. April 2004 des Erzie- hungs-, Kultur-, und Umweltschutzdepartements nennt zwar lediglich die Parzelle Nr. 423. Die aufgeführte Fläche des Feldgehölzes von 365 m2 und die Angabe der genauen Koordinaten lassen jedoch unmissverständlich erkennen, dass die 6