Entfernung von Hecken und Feldgehölzen vom Architekten D. vom 24. Februar 2004 beziehungsweise dem Fax betreffend Ergänzung des Gesuches um Entfernung von Feldgehölzen vom 30. März 2004 hätte das Departement alsdann aber erkennen müssen, dass das Gesuch sowohl die Parzelle Nr. 423 als auch die Parzelle Nr. 1248 betraf, zumal im fraglichen Fax beide Parzellen aufgeführt waren und auch die Flächenangabe darauf schliessen liess, dass das Gesuch beide Parzellen umfasste. Die fragliche Verfügung vom 8. April 2004 des Erzie- hungs-, Kultur-, und Umweltschutzdepartements nennt zwar lediglich die Parzelle Nr. 423.