Fr. 1'260.--/Spesen Fr. 40.--/7.6% Mehrwertsteuern Fr. 98.80) zugesprochen. 4 4. Gestützt auf Art.156 Abs. 2 StPO wird ein Betrag von Fr. 800.--(Anteil an Verfahrenskosten sowie an die ausseramtliche Entschädigung) unter solidarischer Haftung den Anzeigeerstattern B., A. und C. auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein dem Kreisamt Surses zu überweisen. 5. (Rechtsmittelbelehrung) 6. (Mitteilung)“