I. Mit Verfügung vom 7. September 2004, mitgeteilt am 8. September 2004, erkannte des Kreispräsident Surses: „1. Das hieramts gegen D. anhängig gemachte Strafverfahren wird eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 225.-- gehen zusammen mit den Kosten der Staatsanwaltschaft von Fr. 50.-- zulasten der Kreiskasse Surses. Die Anzeigeerstatter habe sich gem. Ziff. 4 hiernach an diese Kosten zu beteiligen. 3. D. wird, gestützt auf sein Gesuch, eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 1'398.80 (Instruktion, Aktenstudium, Vernehmlassung, 6 Std. x Fr. 210.-- = Fr. 1'260.--/Spesen