G. Am 9. Juni 2004 übermittelte das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden das vorerwähnte Schreiben der Rechtsvertreterin von B., A. und C. an die Staatsanwaltschaft Graubünden. Zur Begründung wurde aufgeführt, das Departement sei für die weitere Bearbeitung der „Anzeige“ nicht zuständig. H. Mit Kompetenzentscheid der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 15. Juni 2004 wurde die Angelegenheit zur Verfolgung im Strafmandatsverfahren an den Kreispräsidenten Surses überwiesen.