E. Mit Verfügung vom 8. April 2004 des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements Graubünden wurde dem Gesuch von D. unter Auferlegung von Bedingungen und Auflagen entsprochen. Sowohl im Sachverhalt als 3 auch im Dispositiv wurde jedoch lediglich die Parzelle Nr. 423 aufgeführt und es wird auch nur von einer Baubewilligung gesprochen. Die Fläche des Feldgehölzes wurde mit rund 365 m2 angegeben. Zudem wurden die genauen Koordinaten genannt.