D. Das Gesuch um Entfernung von Hecken und Feldgehölzen des Architekten D. vom 24. Februar 2004 enthält die Nummern der Parzellen, worauf sich das Feldgehölz befindet, nicht. Die Fläche wurde mit rund 365 m2 und die Länge des Gehölzes mit 20 m angegeben. Mit Fax von D. vom 30. März 2004, betreffend Ergänzung des Gesuches um Entfernung von Feldgehölzen, wurden beide Parzellen mit der entsprechenden Nummer (Parzelle Nr. 423 und Nr. 1248) aufgeführt. Im Weiteren bestätigte D., dass auf den beiden Parzellen eine Fläche von rund 105 m2 wieder aufgefor-stet werden könne.