Mit Antwortschreiben vom 8. März 2004 teilte der Gemeindevorstand E. mit, das Gesuch um Entfernung von Feldgehölzen sei an das zuständige Amt für Natur und Landschaft Graubünden weitergeleitet worden. Auf die rechtskräftige Baubewilligung habe der ausstehende Entscheid jedoch keinen Einfluss, da lediglich festzustellen sei, wo eine allfällige Wiederaufforstung oder die Pflege einer bestehenden Hecke stattfinden soll. Mit dem Bau könne deshalb angefangen werden.