Die angefochtene Verfügung ist daher aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an den Kreispräsidenten Surses zurückzuweisen. Dieser wird sich alsdann insbesondere mit den dargelegten Punkten auseinandersetzen und dies- 7 bezügliche Unklarheiten allenfalls durch weitere Beweiserhebungen ausräumen müssen, wobei er seinen neuerlichen Entscheid im Sinne der vorstehenden Erwägungen sorgfältig und nachvollziehbar zu begründen haben wird.