Der Kreispräsident Surses beantragt in seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2004 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. A. liess sich am 15. Oktober 2004 vernehmen. Er beantragt sinngemäss ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Auf die Begründung der Anträge in den Rechtsschriften sowie auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung wird, soweit erforderlich, im Folgenden eingegangen. 3 Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :