In diesem Augenblick näherte sich mit seinem Fahrzeug Z., der von Y. her kommend auf der Kantonsstrasse Richtung F. unterwegs war. Obwohl letzterer abbremste und auf die Gegenfahrbahn auszuweichen versuchte, vermochte er eine Kollision mit dem die Strasse rückwärts überquerenden Personenwagen von A. nicht mehr zu verhindern. B. Am 14. Juli 2004 liess Z. gegen A. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden einreichen, welche die Sache in der Folge zuständigkeitshalber an den Kreispräsidenten Surses überwies.