B.1. Im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Verfahren erhob A. am 4. Juli/4. August 2000 Gegenanzeige gegen B. wegen falscher Anschuldigung sowie Strafanzeige gegen C. wegen falscher Zeugenaussage. Am 10. April 2003 stellte A. sodann bei der Staatsanwaltschaft Graubünden ergänzende Strafanzeige gegen B. und C. wegen falscher Anschuldigung beziehungsweise falscher Zeugenaussage. Einen Tag später reichte er Strafanzeige gegen D. wegen falscher Zeugenaussage ein.