In der strafrechtlichen Beschwerde des A. X., Beschwerdeführer, gegen die Ablehnungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 16. August 2004, in Sachen gegen I., Präsident des Bezirksgerichts F., Beschwerdegegner, und lic. iur. H., ehemaliger Untersuchungsrichter, Beschwerdegegner, betreffend Amtsmissbrauch, hat sich ergeben: 2