3.5 S. 2) geltend machen - die Frage eines zweiten Rüfengangs unter den Verantwortlichen erörtert und etwa dem Baggerführer A. vor dem Einsatz erklärt wurde, er solle die Situation bezügliche einer zweiten Rüfe etwas im Auge behalten. Solche Äusserungen können aber nicht auf ein tatsächliches Wissen bzw. Wissenmüssen der Behörden um die weiterhin bestehende Gefahr zurückgeführt werden, sondern lassen sich am ehesten als Ausdruck einer allgemeinen Verunsicherung verstehen, welche der erste Murengang an sich als bedrohliches und aussergewöhnliches Ereignis mit sich brachte. Möglich erscheint auch, dass kleinere Nachrutschungen als denkbar erachtet wurden.