Ebenso wenig werden solche Äusserungen etwa durch den Gemeindepräsidenten von Siat, J., bestätigt. Auf die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden seien, erklärte J. als Zeuge (act. 3.13. S. 2), H. I. und G. I. hätten nach dem ersten Rüfenniedergang das Ual da Valdun beobachtet. Auch er gab indes nicht an, G. I. habe in der Folge von der Gefahr eines zweiten Rüfengangs berichtet. Überdies wird das angebliche Telefonat von B., der als Auskunftsperson befragt wurde (act. 3.6), nicht bestätigt. Angesichts dieses klaren Beweisergebnisses kann denn auch ohne weiteres auf eine erneute Einvernahme von G. I. im Konfront mit Y. verzichtet werden.