3. 18 S. 4). Die Verantwortlichen gingen denn auch am Vormittag des 16. November 2002 ähnlich vor, wie es bereits im Jahre 1987 der Fall war (vgl. Ereignisdokumentation act. 3.17 S. 6 und 8). Darüber hinaus gilt darauf hinzuweisen, dass die drei Maschinisten unterhalb der im Gefahrenzonenbericht erwähnten Brücke zum Einsatz kamen. Gemäss Zonenplan und den Ausführungen im Gefahrenbericht befindet sich dieses Gebiet im Übergang bzw. in der Zone mit geringer Gefahr. Bei kleineren Nachrutschungen bestand hier also von vornherein keine nennenswerte Gefahr.