Denn letztlich würde damit von den verantwortlichen Gemeindebehörden verlangt, dass sie Gefahren über den Bericht zum Gefahrenzonenplan hinaus hätten erkennen müssen. Bestand die Gefahr gemäss Bericht in einem Grossereignis mit rund 30'000 m3 Fracht und ergaben sich weder aus der im Bericht wiedergegebenen Ereignischronologie noch den geologischen Ausführungen zur aktuellen Gefahr überhaupt Hinweise dafür, dass Murengänge von erheblichem Ausmass auch gestaffelt abgehen könnten, erscheint nahe liegend, dass nach Eintritt des prognostizierten Ereignisses weitere Nachrüfen von derselben oder gar noch grösseren Dimension ausgeschlossen wurden und höchstens noch mit