stehende Vorhersehbarkeit für die verantwortlichen Gemeindefunktionäre. Darüber hinaus wird auch nicht zwischen der Vorhersehbarkeit des Murenereignisses an sich und der Vorhersehbarkeit einer Abfolge von zwei Murengängen von jeweils grossem Ausmass unterschieden. Würdigt man die im Bericht erwähnten Faktoren aus Sicht der damals Verantwortlichen, lässt sich denn auch nicht - wie noch darzulegen sein wird (vgl. die nachstehenden Erwägungen unter Ziff. 6) - auf die Vorhersehbarkeit des zweiten Murengangs schliessen. Von Bedeutung ist aber insbesondere die fachgutachterliche Erklärung für den zweiten Murengang.