Frage, welchen Kenntnisstand die Gemeindebehörden im Zeitraum zwischen den beiden Rüfenabgängen hatten oder hätten haben müssen, letztlich nicht nachgegangen. Somit sei auch die Frage, ob die Gemeindebehörden in pflichtverletzender Weise die bevorstehende Gefahr verkannt oder missachtet hätten, ungeklärt geblieben. Die Aussage von L. lasse sodann Zweifel an der These aufkommen, wonach der Gemeindevorstand nie mit einer zweiten Rüfe gerechnet habe. Ausserdem sei die Evakuation vom Feuerwehrkommandanten mit gefluteten Kellern und dem Unterbruch von Strom- und Wasserzufuhr begründet worden.