Die vor Ort für die Sicherheit zuständigen Gemeindeorgane hätten davon ausgehen können, dass das maximalmögliche Ereignis nach der ersten Rüfe eingetroffen sei. Mit dem zweiten Murgangschub habe aus Sicht des Regionalleiters nicht mehr gerechnet werden müssen. Die nachträglich erstellte Expertise habe den Rüfenniedergang im Ual da Valdun in verschiedener Hinsicht als bemerkenswert eingestuft. Der zweite Murgang sei somit nicht nur in seiner Dimension, sondern auch in seiner Fliessgeschwindigkeit nicht zu erwarten gewesen. Den für die Sicherheit Verantwortlichen im Krisenstab Rueun könne somit auch kein Verschulden am Unfall der drei Baumaschinenführer zur Last gelegt werden.